Seite 1 von 1

Strafe für Klamotten-Klau

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 12:11
von Raihir
Im Namen des Volkes: 16-Jähriger kassiert Strafe für Klamotten-Klau in einem Online-Spiel
So 11:55 28.Nov. von Sandra Alter

Aus Spiel wurde Ernst: Weil ein 16-Jähriger aus dem Raum Augsburg zwei Freunden im Onlinespiel Metin 2 die Rüstungen ihrer Spielfiguren klaute, wurde er jetzt vom Jugendgericht in Augsburg rechtskräftig verurteilt. 500 Euro muss er an jeden der beiden Geschädigten zahlen, 80 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten und darüber hinaus wurde der Laptop des Täters eingezogen, heißt es im Urteil des Jugendgerichts.

Zwischen 1000 Euro und 1500 Euro hatten die beiden geschädigten Spieler nach eigenen Angaben bereits in ihre Spielfiguren investiert, um sie mit tollen Waffen, Schildern, Schmuck und virtuellem Geld für die Kämpfe im Spiel besonders gut auszurüsten. Doch das reichte den beiden Spielefans noch nicht. Ihre Figuren sollten noch stärker werden. Da kam das Angebot des 16-Jährigen gerade richtig. Er versprach den Freunden, ihre „Nahkampf-Ninja-Figuren“ noch höherwertiger auszustatten.

Dafür mussten ihm die beiden Metin-Spieler ihre persönlichen Zugangsdaten für das Spiel preisgeben. Doch statt die Figuren zu verbessern, zog er sie aus bis auf die virtuelle Unterwäsche aus und bot die zuvor teuer bezahlten Rüstungsgegenstände in Foren und bei Online-Auktionen an. Als die beiden Geschädigten kurz darauf ihre Figuren fast nackt vorfanden, erstatteten sie Anzeige.

Damit kam es erstmals in Deutschland zu einer Verurteilung wegen Entwendung von virtuellen Gegenständen. Letztendlich wurde der Jugendliche wegen Datenveränderung, nicht aber wegen Diebstahls nach §242 StGB verurteilt, da laut Jugendgericht „nur die Entwendung beweglicher, d.h. körperlicher Sachen nach der genannten Vorschrift strafbar ist, nicht jedoch wie hier – die Entwendung virtueller Ausrüstungsteile.“

„Körperlich“ muss der Angeklagte allerdings seine Strafe ableisten: „Das kann er nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun“, scherzte der Richter bei der Urteilsverkündung.


http://de.videogames.games.yahoo.com/bl ... traft.html


...zumindest ein Anfang. Eine Anzeige lohnt, auch wenn man anfangs evtl. belächelt wird.
Gruß Raihir

Re: Strafe für Klamotten-Klau

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 16:35
von Melisendre
Geschieht ihm recht. Manche benehmen sich im Internet als wäre das ein rechtsfreier Raum. Und dann fragt man sich, was aus denen im echten Leben wird, wenn sie nie für ihre Handlungen Konsequenzen sehen. Es geht halt eben nicht um virtuelle Spielfiguren. Das mag in einem offline Spiel so ein, aber in einem online Spiel steckt immer ein gewisser Zeit- und Geldaufwand.

Re: Strafe für Klamotten-Klau

Verfasst: Mo 29. Nov 2010, 20:47
von Rinusus
Das Urteil finde ich auch Richtig.

Müssen ja reiche Eltern haben wenn jeder ca. 1500 Euros in das Spiel Investiert haben. ich kann mir das nicht leisten.